LEA – Let’s Empower Austria: Förder-Call zur Stärkung von Frauen und Mädchen

Unter dem Motto LEA – Let’s Empower Austria fördert der Österreichische Fonds zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen (ÖFF) die gleichberechtigte Mitwirkung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen.

Neuer Förder-Call: „Potenziale entfalten und Talente fördern“

Der ÖFF hat seinen zweiten Förder-Call gestartet, der sich dem Thema „Potenziale entfalten und Talente fördern – Empowerment von Frauen und Mädchen“ widmet. Unterstützt werden ausschließlich Einzelprojekte, die ein spezifisches Ziel verfolgen. Reguläre Tätigkeiten von Organisationen sind von der Förderung ausgenommen.

Zielgruppen und förderbare Projekte

Einreichende Organisationen müssen nach § 4a Abs. 3 und Abs. 6 EStG als spendenbegünstigt anerkannt sein (eine Gemeinnützigkeit alleine reicht nicht aus). 
Die primäre Zielgruppe der Förderprojekte sind Frauen und Mädchen in Österreich. Förderbar sind auch indirekte Maßnahmen wie Schulungen für Multiplikatoren, Netzwerkbildung und Bewusstseinsbildung. Sekundär sind Projekte förderfähig, die mit Buben und Männernarbeiten, sofern diese Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung beitragen.

Zwei Kategorien der Förderung

Projekte können in zwei Kategorien eingereicht werden:

Wachstumsphase: Erweiterung bereits erfolgreich durchgeführter Projekte auf eine größere Zielgruppe.

Initialphase: Umsetzung von Projekten, die auf einem bestehenden Konzept basieren.

Attraktive Förderkonditionen

Mit einer Förderhöhe von bis zu 100.000 Euro pro Projekt und einer Förderquote von 100 %der förderbaren Kosten bietet der Fonds eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit, um die Gleichstellung und das Empowerment von Frauen in Österreich voranzutreiben.

Facts

Einreichberechtigt: nach § 4a Abs. 3 und Abs. 6 EStG als spendenbegünstigt anerkannte Organisationen

Einreichfenster: endet am 15.01.2025

Förderhöhe: 20.000 – 100.000 Euro

Gesamtvolumen des Calls: 400.000 Euro

Förderquote: Bis zu 100 % der förderbaren Kosten

Projektlaufzeit: 01.05.2025 – 30.04.2026 (Verlängerung möglich)

Rechtsgrundlage: Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 – BStFG 2015